- Abrechnungsverband
- in der ⇡ Lebensversicherung ein Versicherungsteilbestand, in dem Verträge zusammengefasst sind, die von ihrer Struktur her in gleicher Weise zum Überschuss beitragen. Ist für das Neugeschäft seit 1994 durch ⇡ Bestandsgruppe ersetzt worden (§ 81c VAG). Das Ziel besteht darin, eine verursachungsgerechte Überschussbeteiligung zu erreichen.- Unter Umständen erfolgt eine Unterteilung eines A. in Gewinnverbände.
Lexikon der Economics. 2013.